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Update 24. November 2008: Die Anschuldigungen seitens der Firma Perception Pty. Ltd.
gegen Dr. Albert Seidl und Dr. Andreas Rudas im
Privatanklageverfahren wegen angeblicher Kreditschädigung im Zusammenhang mit
einer im August 2005 veröffentlichten ad hoc-Mitteilung, haben sich per
Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 13.11.2008 als halt- und
gegenstandslos erwiesen. Das erstinstanzliche Urteil ist somit
rechtskräftig.
Update 16. Juni 2008: Bereits im November 2007 hat JoWooD
eine Unterlassungsklage gegen Ben Lenzo in personam, sowie gegen das
Unternehmen Perception Pty. Ltd. eingebracht, da die Beklagten nach
Ansicht von JoWooD
in wettbewerbswidriger und kreditschädigender Weise
unrichtige Informationen über JoWooD verbreitet haben. Die Ben Lenzo
und Perception PTY Ltd zur Erstattung der Klagebeantwortung auferlegte
Frist ist bereits abgelaufen, sodass JoWooD die Fällung eines
Versäumungsurteils beantragt hat.
In einem von Perception Pty Ltd gegen Herrn Dr. Albert Seidl (CEO von
JoWooD) und Herrn Dr. Andreas Rudas (ehemaliger
Aufsichtsratsvorsitzender von JoWooD) eingeleiteten
Privatanklageverfahren wegen angeblicher Kreditschädigung im
Zusammenhang mit einer im August 2005 veröffentlichten ad
hoc-Mitteilung, wurden die Beschuldigten in erster Instanz
freigesprochen. Das von Perception Pty Ltd behauptete kreditschädigende
Verhalten konnte vom Landesgericht für Strafsachen Wien nicht
festgestellt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
3 Punkte zu Perception: 1.) Es gibt keine Klage von Perception gegen JoWooD und es wird unserer Ansicht, so wie der unserer Anwälte (Hausmaninger Kletter
Rechtsanwälte GmbH) nach keine geben, da es in Australien keine vertraglich vereinbarte
Gerichtszuständigkeit gibt.
Selbst wenn diese Zuständigkeit theoretisch gegeben wäre, kann ein in Australien erlangtes Urteil in Österreich nicht exekutiert werden, da keine bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen
zwischen Österreich und Australien existieren, die die Vollstreckung australischer
Gerichtsurteile in Wirtschaftsangelegenheiten in Österreich ermöglichen. Auch das wurde uns von unserer Anwaltskanzlei bestätigt.
Weiters hat JoWooD bis dato von keiner Klage seitens Perceptions erfahren.
2.) JoWooD hat am 11.Dezember 2007 Klage wegen
Rufschädigung gegen Ben Lenzo in personam, sowie gegen das Unternehmen
Perception Pty. Ldt. eingebracht.
Damit wurde auf die seit Monaten in diversen Medien lancierten, vorsätzlichen Falschinformationen reagiert.
Weiters wurde am 11. Dezember Anzeige und eine
Sachverhaltsdarstellung bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht
wegen des Verdachts der Kursmanipulation durch Ben Lenzo, Perception
Pty. Ltd., aufgrund der lancierten Pressemeldung vom 19.11.2007
eingebracht.
3.) Sachverhaltsdarstellung
Sehr geehrte Aktionäre, liebe JoWooD Freunde,
können Sie sich noch an das desaströse Projekt „Stargate“ erinnern bzw.
an dessen Entwickler Perception PTY Limited? Nein? Wir dürfen die
leidigen Gerüchte zum Anlaß nehmen um Ihre Erinnerung ein wenig
aufzufrischen:
JoWooD hat Ende 2003 das Unternehmen Perception PTY Limited mit der
Entwicklung und Fertigstellung des Produktes „Stargate“ auf PC, X-BOX
und PS2 beauftragt. Das Gesamtvolumen des bislang größten Projektes der
JoWooD umfasste € 7 Mio., wobei € 1 Mio. von JoWooD für Marketingzwecke
ausgegeben werden sollte, somit € 6 Mio. an den Entwickler zu zahlen
gewesen wären. Die Lizenz zu der Marke „Stargate“ wurde auf Grund einer
separaten Vereinbarung zwischen Perception und MGM beigesteuert. Die
Lizenz zu „Stargate“ wurde zwischenzeitlich schon seit langem von MGM
unserem Wissen nach aufgekündigt.
Kurz nach Wechsel des Managements und Eintritt des neuen Managements im
Jahre 2005 musste festgestellt werden, dass mittlerweile mehr als € 5,5
Mio. an Entwicklungsgeldern an Perception gezahlt wurden, ohne jemals
vertragskonforme Gegenleistungen erhalten zu haben (keine lauffähige
XBox- und PS2-Version; keine Approvals von Sony und Microsoft, etc.).
Nach einer sofort in Auftrag gegebenen, unabhängigen Expertise, welche
bestätigte, dass das vorliegende Spiel kurz vor dem vertraglichen
Abgabetermin nicht zu gebrauchen ist und zumindest noch ein weiteres
Jahr Entwicklungszeit, darüber hinaus noch ein empfindliches Mehrbudget
in Millionenhöhe verschlingen würde, musste sich JoWooD im August 2005
dazu entschließen den Entwicklungsvertrag gemäß seinen Bestimmungen
aufzukündigen und die bereits gezahlten Entwicklungsgelder laut Vertrag
zurück zu verlangen.
Perception hat als „juristischen Schachzug“ daraufhin, auf Grund
behaupteter Forderungen einen Konkursantrag gegen JoWooD eingebracht,
der abgewiesen wurde, weil Perception nach Ansicht des Gerichts keine
Gläubigerstellung zugekommen ist. Die Begründung des Gerichts, und vor
allem die Feststellungen im Zuge des Verfahrens, sind allerdings nicht
uninteressant und in jedem weiteren Verfahren zumindest wegweisend. Ben
Lenzo als CEO von Perception hat selbst den Verzug der Lieferung des
Spiels zugegeben und einen äußerst unglücklichen Vergleich mit der
Herstellung eines Autos angestellt, aber lesen Sie selbst:
exzerpt perception
Daraufhin wurde von Perception Privatanklage gegen Herrn Dr. Albert
Seidl (CEO von JoWooD) und Herrn Andreas Rudas (damaliger
Aufsichtratvorsitzender von JoWooD) eingebracht - wegen
Kreditschädigung auf Grund einer adHoc Meldung zu der beide Herren nach
österreichischem Gesellschaftsrecht sogar verpflichtet sind. Das
Verfahren scheint wenig aussichtsreich und hat im Übrigen nichts mit
JoWooD zutun, wie der Begriff „Privatanklage“ bereits zum Ausdruck
bringt.
Sollten Sie sich nun fragen, sehr geehrte Aktionäre, warum JoWooD bis
dato keinerlei Forderungen gegen Perception geltend gemacht hat, so ist
die Antwort genauso banal wie traurig. Der einzige Grund, warum JoWooD
bisher eine Schadenersatzklage gegen Perception unterlassen hat ist die
Durchsetzbarkeit. Vertraglich ist als ausschließlicher Gerichtsstand
Österreich vereinbart. Bei Vertragsabschluss ist aber offensichtlich
übersehen worden, dass Österreich und Australien kein Übereinkommen zur
Durchsetzbarkeit von zivilgerichtlichen Urteilen untereinander haben.
JoWooD müsste daher rein formal, zweimal ein Verfahren führen um ein
Urteil gegen Perception exekutieren zu können. Hinzu kommt, dass eine
offenbar erstmals unter dem neuen Management durchgeführte
Wirtschaftsauskunft über Perception ergeben hat, dass diese eine so
genannte „PROPRIETARY LIMITED COMPANY“, oder auch „1,- Dollar Firma“
ist, die über kaum oder meist gar kein Haftungskapital verfügt. Das
Risiko mehrere hundert tausend Euro in Verfahren zu investieren, um am
Ende nichts zu bekommen, schabt nahezu an der Grenze zur Sicherheit.
Zumal bereits ein Klagsversuch gegen Perception an der Unzustellbarkeit
in Australien gescheitert ist. Es scheint fast als würde diese
Gesellschaft aus dem Untergrund agieren. Ein Blick auf die Homepage von
Perception macht den geschulten Beobachter ebenfalls sehr stutzig. Kein
Impressum, keine physische Adresse, keine Telefon- oder Faxnummer,
generell keine Kontaktpersonen, Ankündigungen von Projekten auf allen
erdenklichen Plattformen an denen die Mannschaft arbeitet, die
allerdings erst Anfang 2008 angekündigt werden (????), unter der
Kategorie News liegen zwischen der letzten und der aktuellen
Veröffentlichung über 19 Monate usw.. Machen Sie sich selbst ein
Bild: http://www.perception.com.au/ .
Perception hat sich nunmehr an den Aufsichtsrat gewendet und
gerichtliche Schritte in Form einer „Millionenklage“ gegen JoWooD
angedroht sollte man sich nicht mit ihnen „vergleichen“. Unserer
Meinung nach (sowie auch nach der Meinung unserer Anwälte) handelt es
sich hierbei um einen reinen „Bluff“, da wir uns nicht im entferntesten
und selbst mit viel Fantasie keine Anspruchsgrundlage die nicht
jeglicher Logik entbehrt vorstellen können. Die Kündigung von JoWooD
wurde im August 2005 ausgesprochen, hätte Perception etwas unternehmen
wollen, außer den kläglichen Konkursantrag, hätten sie bis jetzt alle
Zeit der Welt gehabt, dies zu tun. Es ist einfach ein Versuch nach dem
Motto“ Neuer Aufsichtsratsvorsitzender neues Glück“; zusätzlich scheint
es Perception evident zu werden, dass sie in den angestrengten
Privatklagen gegen die Herren Seidl und Rudas wenig Chancen haben
werden. Sollte Perception jedoch tatsächlich gerichtliche Schritte
gegen JoWooD einbringen, sehen wir das viel eher als Chance unsere
eigenen Ansprüche endlich gegen Perception zu verfolgen aber hierzu
gleich ausführlicher.
Die Situation stellt sich wie folgt dar, dass Perception - abgesehen
von ihrer rechtlich nicht vertretbaren Situation - sich der Lage völlig
bewusst ist bzw. dahingehend beraten worden ist, dass bei einer
Klagseinbringung in Österreich, einerseits sofort von JoWooD Antrag auf
Prozesskostensicherung gestellt wird, was bei der angedrohten
Klagssumme leicht die Millionengrenze erreichen kann, andererseits
würde dies endlich einen Gerichtsstand in Österreich eröffnen und
JoWooD die Möglichkeit einer Widerklage bzw. Einwendung von
Kompensationsforderungen ermöglichen.
Nun hat Perception über Ihre Homepage eine neuerliche, unserer Ansicht
nach unhaltbare, Ankündigung gemacht, nämlich JoWooD in Australien auf
Schadenersatz zu klagen, da ein australisches Urteil laut ihres
rechtlichen Beistands, der uns unbekannt ist, jederzeit in Österreich
gegen JoWooD durchsetzbar wäre. Abgesehen davon, dass sich uns selbst
bei viel Fantasie kein Schaden von Perception erschließt, schließlich
hat JoWooD für eine Null-Leistung gezahlt. So ist auch die gemäß Punkt
14.12 des Softwareentwicklungs- und Lizenzvertrags vom 21.01.2004 für
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die
ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, sowie die
ausschließliche Zuständigkeit österreichische Gerichte vereinbart, was
uns auch von der Kanzlei Hausmaninger Kletter Rechtsanwälte GmbH
bestätigt wurde. „Eine Klage von Perception in Australien wird schon
mangels Zuständigkeit nicht Erfolg versprechend sein“, so die Kanzlei
weiter. Darüber hinaus gibt es „keine bilateralen oder multilateralen
Vereinbarungen zwischen Österreich und Australien, die die
Vollstreckung australischer Gerichtsurteile in
Wirtschaftsangelegenheiten in Österreich ermöglichen“ erläutert die
Kanzlei. Das lässt die Ankündigungen von Perception natürlich mehr als
fragwürdig erscheinen. Jede Unwahrheit hat Ihren Preis.
Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Perception tatsächlich in
irgendeiner Form Klage gegen JoWooD einbringt. Sollte sie es doch
machen, führt kein Weg an der Tatsache vorbei, dass JoWooD € 5,5 Mio.
für ein Werk gezahlt hat, welches es – erstens - nie erhalten hat und –
zweitens - daraus eine Forderung gegen Perception geltend machen kann,
aus Vertrag und aus Gesetz.
Die vorgebrachten Behauptungen und Ansprüche gegen JoWooD sind unserer
Ansicht nach völlig haltlos bzw. aus der Luft gegriffen. Weiters wird
von unseren Anwälten jede Möglichkeit einer sinnvollen und
kostensensitiven zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung von
Perception geprüft.
Wenn Sie sich jetzt fragen, warum wir an Sie herantreten, sehr geehrte
Aktionäre, so liegt der Grund in unserer Bestürzung darüber, dass es
ein australisches „1-Dollar-Unternehmen“ offensichtlich durch
forciertes Verbreiten von unsubstantiierten Gerüchten geschafft hat,
dass eine Institution wie die Wiener Börse bei einer im
ATX-Prime-Market gelisteten Aktiengesellschaft anruft, und danach
fragt, ob den nun substanzgefährdende Klagen von Perception gegen
JoWooD eingebracht wären. NEIN! Sehr geehrte Damen und Herren,
Perception hat keine Klage gegen JoWooD eingebracht. Wir haben dies zum
Anlassfall genommen mit all den Gerüchten um diese Angelegenheit
aufzuräumen und proaktiv, aber auch ein für allemal an unsere Aktionäre
heranzutreten und klar und deutlich zu kommunizieren, Perception hat
keine Klage gegen JoWooD eingebracht, wir sehen keine durchsetzbaren
Ansprüche der Perception gegen JoWooD und JoWooD hat Ansprüche aus
Vertrag und Gesetz wegen Nichterfüllung und Schadenersatz in der Höhe
von zumindest € 5,5 Mio. die aus bereits angeführten Gründen bis dato nicht
geltend gemacht worden sind.
Wir können Perception nur herzlichst dazu einladen, jederzeit den
vertraglichen Gerichtsstand Österreich wahrzunehmen und JoWooD in
Österreich zu klagen sowie das Ergebnis des Verfahrens mit Hinterlegung
einer Sicherheitsleistung abzusichern. JoWooD würde sich nicht nur
freuen, nein, wir würden es sogar mehr als nur begrüßen, in den Genuss
der uns vertraglich eingeräumten Rechtsschutzinstrumentarien zu
kommen, welche uns nunmehr seit mehr als zweieinhalb Jahren leider
äußerst erfolgreich verwährt werden.
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