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[IR-News]: Sachbezogene Informationen zu Perception Drucken E-Mail

3 Punkte zu Perception: 1.) Es gibt keine Klage von Perception gegen JoWooD und es wird

unserer Ansicht, so wie der unserer Anwälte (Hausmaninger Kletter Rechtsanwälte GmbH) nach keine geben, da es in Australien keine vertraglich vereinbarte Gerichtszuständigkeit gibt.
Selbst wenn diese Zuständigkeit theoretisch gegeben wäre, kann ein in Australien erlangtes Urteil in Österreich nicht exekutiert werden, da keine bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen zwischen Österreich und Australien existieren, die die Vollstreckung australischer Gerichtsurteile in Wirtschaftsangelegenheiten in Österreich ermöglichen. Auch das wurde uns von unserer Anwaltskanzlei bestätigt.
Weiters hat JoWooD bis dato von keiner Klage seitens Perceptions erfahren.

2.) JoWooD hat am 11.Dezember 2007 Klage wegen Rufschädigung gegen Ben Lenzo in personam, sowie gegen das Unternehmen Perception Pty. Ldt. eingebracht.

Damit wurde auf die seit Monaten in diversen Medien lancierten, vorsätzlichen Falschinformationen reagiert.

Weiters wurde am 11. Dezember Anzeige und  eine Sachverhaltsdarstellung bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht wegen des Verdachts der Kursmanipulation durch Ben Lenzo, Perception Pty. Ltd., aufgrund der lancierten Pressemeldung vom 19.11.2007 eingebracht.

3.) Sachverhaltsdarstellung


Sehr geehrte Aktionäre, liebe JoWooD Freunde,

können Sie sich noch an das desaströse Projekt „Stargate“ erinnern bzw. an dessen Entwickler Perception PTY Limited? Nein? Wir dürfen die leidigen Gerüchte zum Anlaß nehmen um Ihre Erinnerung ein wenig aufzufrischen:

JoWooD hat Ende 2003 das Unternehmen Perception PTY Limited mit der Entwicklung und Fertigstellung des Produktes „Stargate“ auf PC, X-BOX und PS2 beauftragt. Das Gesamtvolumen des bislang größten Projektes der JoWooD umfasste € 7 Mio., wobei € 1 Mio. von JoWooD für Marketingzwecke ausgegeben werden sollte, somit € 6 Mio. an den Entwickler zu zahlen gewesen wären. Die Lizenz zu der Marke „Stargate“ wurde auf Grund einer separaten Vereinbarung zwischen Perception und MGM beigesteuert. Die Lizenz zu „Stargate“ wurde zwischenzeitlich schon seit langem von MGM unserem Wissen nach aufgekündigt.

Kurz nach Wechsel des Managements und Eintritt des neuen Managements im Jahre 2005 musste festgestellt werden, dass mittlerweile mehr als € 5,5 Mio. an Entwicklungsgeldern an Perception gezahlt wurden, ohne jemals vertragskonforme Gegenleistungen erhalten zu haben (keine lauffähige XBox- und PS2-Version; keine Approvals von Sony und Microsoft, etc.). Nach einer sofort in Auftrag gegebenen, unabhängigen Expertise, welche bestätigte, dass das vorliegende Spiel kurz vor dem vertraglichen Abgabetermin nicht zu gebrauchen ist und zumindest noch ein weiteres Jahr Entwicklungszeit, darüber hinaus noch ein empfindliches Mehrbudget in Millionenhöhe verschlingen würde, musste sich JoWooD im August 2005 dazu entschließen den Entwicklungsvertrag gemäß seinen Bestimmungen aufzukündigen und die bereits gezahlten Entwicklungsgelder laut Vertrag zurück zu verlangen.

Perception hat als „juristischen Schachzug“ daraufhin, auf Grund behaupteter Forderungen einen Konkursantrag gegen JoWooD eingebracht, der abgewiesen wurde, weil Perception nach Ansicht des Gerichts keine Gläubigerstellung zugekommen ist. Die Begründung des Gerichts,  und vor allem die Feststellungen im Zuge des Verfahrens, sind allerdings nicht uninteressant und in jedem weiteren Verfahren zumindest wegweisend. Ben Lenzo als CEO von Perception hat selbst den Verzug der Lieferung des Spiels zugegeben und einen äußerst unglücklichen Vergleich mit der Herstellung eines Autos angestellt, aber lesen Sie selbst:

exzerpt perception


Daraufhin wurde von Perception Privatanklage gegen Herrn Dr. Albert Seidl (CEO von JoWooD) und Herrn Andreas Rudas (damaliger Aufsichtratvorsitzender von JoWooD) eingebracht - wegen Kreditschädigung auf Grund einer adHoc Meldung zu der beide Herren nach österreichischem Gesellschaftsrecht sogar verpflichtet sind. Das Verfahren scheint wenig aussichtsreich und hat im Übrigen nichts mit JoWooD zutun, wie der Begriff „Privatanklage“ bereits zum Ausdruck bringt. Sollten Sie sich nun fragen, sehr geehrte Aktionäre, warum JoWooD bis dato keinerlei Forderungen gegen Perception geltend gemacht hat, so ist die Antwort genauso banal wie traurig. Der einzige Grund, warum JoWooD bisher eine Schadenersatzklage gegen Perception unterlassen hat ist die Durchsetzbarkeit. Vertraglich ist als ausschließlicher Gerichtsstand Österreich vereinbart. Bei Vertragsabschluss ist aber offensichtlich übersehen worden, dass Österreich und Australien kein Übereinkommen zur Durchsetzbarkeit von zivilgerichtlichen Urteilen untereinander haben. JoWooD müsste daher rein formal, zweimal ein Verfahren führen um ein Urteil gegen Perception exekutieren zu können. Hinzu kommt, dass eine offenbar erstmals unter dem neuen Management durchgeführte Wirtschaftsauskunft über Perception ergeben hat, dass diese eine so genannte „PROPRIETARY LIMITED COMPANY“, oder auch „1,- Dollar Firma“ ist, die über kaum oder meist gar kein Haftungskapital verfügt. Das Risiko mehrere hundert tausend Euro in Verfahren zu investieren, um am Ende nichts zu bekommen, schabt nahezu an der Grenze zur Sicherheit. Zumal bereits ein Klagsversuch gegen Perception an der Unzustellbarkeit in Australien gescheitert ist. Es scheint fast als würde diese Gesellschaft aus dem Untergrund agieren. Ein Blick auf die Homepage von Perception macht den geschulten Beobachter ebenfalls sehr stutzig. Kein Impressum, keine physische Adresse, keine Telefon- oder Faxnummer, generell keine Kontaktpersonen, Ankündigungen von Projekten auf allen erdenklichen Plattformen an denen die Mannschaft arbeitet, die allerdings erst Anfang 2008 angekündigt werden (????), unter der Kategorie News liegen zwischen der letzten und der aktuellen Veröffentlichung über 19 Monate usw.. Machen Sie sich selbst ein Bild:   http://www.perception.com.au/ . Perception hat sich nunmehr an den Aufsichtsrat gewendet und gerichtliche Schritte in Form einer „Millionenklage“ gegen JoWooD angedroht sollte man sich nicht mit ihnen „vergleichen“. Unserer Meinung nach (sowie auch nach der Meinung unserer Anwälte) handelt es sich hierbei um einen reinen „Bluff“, da wir uns nicht im entferntesten und selbst mit viel Fantasie keine Anspruchsgrundlage die nicht jeglicher Logik entbehrt vorstellen können. Die Kündigung von JoWooD wurde im August 2005 ausgesprochen, hätte Perception etwas unternehmen wollen, außer den kläglichen Konkursantrag, hätten sie bis jetzt alle Zeit der Welt gehabt, dies zu tun. Es ist einfach ein Versuch nach dem Motto“ Neuer Aufsichtsratsvorsitzender neues Glück“; zusätzlich scheint es Perception evident zu werden, dass sie in den angestrengten Privatklagen gegen die Herren Seidl und Rudas wenig Chancen haben werden. Sollte Perception jedoch tatsächlich gerichtliche Schritte gegen JoWooD einbringen, sehen wir das viel eher als Chance unsere eigenen Ansprüche endlich gegen Perception zu verfolgen aber hierzu gleich ausführlicher. Die Situation stellt sich wie folgt dar, dass Perception - abgesehen von ihrer rechtlich nicht vertretbaren Situation - sich der Lage völlig bewusst ist bzw. dahingehend beraten worden ist, dass bei einer Klagseinbringung in Österreich, einerseits sofort von JoWooD Antrag auf Prozesskostensicherung gestellt wird, was bei der angedrohten Klagssumme leicht die Millionengrenze erreichen kann, andererseits würde dies endlich einen Gerichtsstand in Österreich eröffnen und JoWooD die Möglichkeit einer Widerklage bzw. Einwendung von Kompensationsforderungen ermöglichen. 
Nun hat Perception über Ihre Homepage eine neuerliche, unserer Ansicht nach unhaltbare, Ankündigung gemacht, nämlich JoWooD in Australien auf Schadenersatz zu klagen, da ein australisches Urteil laut ihres rechtlichen Beistands, der uns unbekannt ist, jederzeit in Österreich gegen JoWooD durchsetzbar wäre. Abgesehen davon, dass sich uns selbst bei viel Fantasie kein Schaden von Perception erschließt, schließlich hat JoWooD für eine Null-Leistung gezahlt. So ist auch die gemäß Punkt 14.12 des Softwareentwicklungs- und Lizenzvertrags vom 21.01.2004 für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, sowie die ausschließliche Zuständigkeit österreichische Gerichte vereinbart, was uns auch von der Kanzlei Hausmaninger Kletter Rechtsanwälte GmbH bestätigt wurde. „Eine Klage von Perception in Australien wird schon mangels Zuständigkeit nicht Erfolg versprechend sein“, so die Kanzlei weiter. Darüber hinaus gibt es „keine bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen zwischen Österreich und Australien, die die Vollstreckung australischer Gerichtsurteile in Wirtschaftsangelegenheiten in Österreich ermöglichen“ erläutert die Kanzlei. Das lässt die Ankündigungen von Perception natürlich mehr als fragwürdig erscheinen. Jede Unwahrheit hat Ihren Preis.

Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Perception tatsächlich in irgendeiner Form Klage gegen JoWooD einbringt. Sollte sie es doch machen, führt kein Weg an der Tatsache vorbei, dass JoWooD € 5,5 Mio. für ein Werk gezahlt hat, welches es – erstens - nie erhalten hat und – zweitens - daraus eine Forderung gegen Perception geltend machen kann, aus Vertrag und aus Gesetz.

Die vorgebrachten Behauptungen und Ansprüche gegen JoWooD sind unserer Ansicht nach völlig haltlos bzw. aus der Luft gegriffen. Weiters wird von unseren Anwälten jede Möglichkeit einer sinnvollen und kostensensitiven zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung von Perception geprüft.

Wenn Sie sich jetzt fragen, warum wir an Sie herantreten, sehr geehrte Aktionäre, so liegt der Grund in unserer Bestürzung darüber, dass es ein australisches „1-Dollar-Unternehmen“ offensichtlich durch forciertes Verbreiten von unsubstantiierten Gerüchten geschafft hat, dass eine Institution wie die Wiener Börse bei einer im ATX-Prime-Market gelisteten Aktiengesellschaft anruft, und danach fragt, ob den nun substanzgefährdende Klagen von Perception gegen JoWooD eingebracht wären. NEIN! Sehr geehrte Damen und Herren, Perception hat keine Klage gegen JoWooD eingebracht. Wir haben dies zum Anlassfall genommen mit all den Gerüchten um diese Angelegenheit aufzuräumen und proaktiv, aber auch ein für allemal an unsere Aktionäre heranzutreten und klar und deutlich zu kommunizieren, Perception hat keine Klage gegen JoWooD eingebracht, wir sehen keine durchsetzbaren Ansprüche der Perception gegen JoWooD und JoWooD hat Ansprüche aus Vertrag und Gesetz wegen Nichterfüllung und Schadenersatz in der Höhe von zumindest € 5,5 Mio. die aus bereits angeführten Gründen bis dato nicht geltend gemacht worden sind.

Wir können Perception nur herzlichst dazu einladen, jederzeit den vertraglichen Gerichtsstand Österreich wahrzunehmen und JoWooD in Österreich zu klagen sowie das Ergebnis des Verfahrens mit Hinterlegung einer Sicherheitsleistung abzusichern. JoWooD würde sich nicht nur freuen, nein, wir würden es sogar mehr als nur begrüßen, in den Genuss der uns vertraglich eingeräumten  Rechtsschutzinstrumentarien zu kommen, welche uns nunmehr seit mehr als zweieinhalb Jahren leider äußerst erfolgreich verwährt werden.

 
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