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[IR-News]: ao HV am 22. April 2008 Drucken E-Mail

Liezen, Österreich, 2. April 2008; JoWooD lädt zur ao Hauptversammlung am 22. April in Wien ein.

Außerordentliche Hauptversammlung
der JoWooD Productions Software
Aktiengesellschaft, Liezen
 

Datum:    22.4.2008
Uhrzeit:   14.00
Ort:
        Österreichischer Ingenieur- und Architekten-Verein ÖIAV, Festsaal 2. Stock, Eschenbachgasse 9, A-1010 Wien

 

T a g e s o r d n u n g:


1.    Beschlussfassung über

a)    die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 27.356.950,-- in der Weise, dass anstelle von Stück 27.356.950 auf Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,-- nunmehr Stück 2.735.695 auf Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 10,-- treten, wobei die Neueinteilung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis zehn Stück alte Aktien zu ein Stück neuer Aktie erfolgt; sowie

b)    die entsprechende Änderung der Satzung im Punkt 3 („Grundkapital und Aktien“).

 

2.    Beschlussfassung über

a)    den Widerruf der in der Hauptversammlung vom 28.5.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um höchstens EUR 250.000,– durch Ausgabe von höchstens 250.000 auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien im Nominale von je EUR 1,–;

b)    die gleichzeitige neuerliche bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG nach Durchführung der zu TOP 1 beantragten Maßnahme um höchstens EUR 700.000,-- durch Ausgabe von höchstens Stück 70.000 auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien im Nominale von je EUR 10,–, wobei diese Erhöhung nur insoweit durchgeführt werden darf, als Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens die ihnen eingeräumten Aktienoptionen ausüben und von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind für das laufende Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden, dividendenberechtigt. Der Ausgabebetrag je Aktie entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an den neunzig Handelstagen vor Zuteilung der Optionen, zumindest aber dem Nennbetrag.

c)    die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschliessen;

c)    die entsprechende Änderung bzw. Ergänzung der Satzung um Punkt 5a („bedingtes Kapital“).

 

3.    Beschlussfassung über den Widerruf nach Beschlussfassung der zu TOP 2 beantragten Maßnahme der in der Hauptversammlung vom 6.7.2006 erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß § 159 Abs 3 AktG das Grundkapital bis längsten 28.8.2011 um höchstens EUR 700.000,-- bedingt zu erhöhen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 16.4.2008 (inklusive) bei der Gesellschaft, bei einem Kreditinstitut im Inland oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar hinterlegen. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen (Fax Nummer +43-3612-2828-1064).

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Diese Veröffentlichung dient auch als Veröffentlichung iSd § 83 Abs 2 Z 1 BörseG. Der zu Top 2 verfasste Bericht des Vorstands gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG steht dem Publikum zur Verfügung und kann durch die Aktionäre bei der Gesellschaft, telefonisch (+43-3612-2828) per Fax (+43-3612-2828-1064) oder Email ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) kostenlos während der üblichen Geschäftsstunden angefordert werden.

 

Der komplette Bericht des Vorstandes kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

 
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